Deutschlandticket: Anpassung der Kostenbeteiligung ab dem kommenden Schuljahr für nichtanspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 09.07.2026 beschlossen, die Ausgabe des Deutschlandtickets für nichtanspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler ab dem Schuljahr 2026/2027 nach dem kreisweit abgestimmten Modell des Hochsauerlandkreises (HSK) umzusetzen.

Nach diesem Modell übernimmt die Kommune für nichtanspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler einen Zuschuss in Höhe von 20,00 € pro Ticket. Der von den Eltern beziehungsweise den volljährigen Schülerinnen und Schülern zu tragende Eigenanteil beträgt 43,00 € pro Monat.

Die bisher ausgegebenen Deutschlandtickets der nichtanspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler werden zum 31.07.2026 gekündigt. Eine automatische Verlängerung der bestehenden Tickets erfolgt nicht.

Wer auch im Schuljahr 2026/2027 ein Deutschlandticket nutzen möchte, kann dieses erneut beantragen. Die Ausgabe des Tickets erfolgt anschließend zu den neuen Bedingungen des kreisweit abgestimmten Modells mit einem kommunalen Zuschuss von 20,00 € und einem Eigenanteil von 43,00 €. Das Deutschlandticket für die nicht anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler ist monatlich kündbar.

Regionalverkehr Ruhr-Lippe:

Das Deutschlandticket wird für die nicht anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler auf der Website des Verkehrsunternehmens beantragt.
https://www.rlg-online.de/deutschlandticket-schule

Westfalenbus GmbH:
Das Deutschlandticket wird mittels Antrags in Papierform beantragt, welcher an das Verkehrsunternehmen postalisch oder per Mail an aboinfo-nrw.@deutschebahn.com versendet werden muss. Der Antrag ist auf der Homepage der Stadt Marsberg erhältlich.

Zur Beantragung sind folgende Informationen nötig:

  • Persönliche Angaben des Abokunden
  • Angaben der besuchten Schule
  • Schulbesuchsbescheinigung der besuchten Schule

Für Schülerinnen und Schüler, die bereits ein Ticket besitzen und dieses zu den neuen Bedingungen weiterhin (über die Sommerferien) nutzen möchten, gelten bei der erneuten Beantragung folgende Hinweise:

Bei einer Ticketbeantragung über die RLG reicht vorläufig auch eine bereits vorhandene, ältere Schulbescheinigung aus. Hier erfolgt die Beantragung ebenfalls über die Website des Unternehmens https://www.rlg-online.de/deutschlandticket-schule.

Bei einer Ticketbeantragung über die Westfalen Bus GmbH (WB) kann das entsprechende Antragsformular genutzt werden. Dieses steht auch auf der Homepage der Stadt Marsberg zur Verfügung. Das ausgefüllte Formular kann anschließend postalisch oder per E-Mail an die Westfalen Bus GmbH gesendet werden. Während der Sommerferien ist auch hier keine aktuelle Schulbescheinigung erforderlich.

Hintergrund ist, dass die Schulsekretariate während der Sommerferien nicht durchgehend besetzt sind und aktuelle Bescheinigungen gegebenenfalls erst nach den Ferien ausgestellt werden können.

Mit dieser Unterstützung setzt die Kommune weiterhin ein Zeichen für eine nachhaltige und verlässliche Mobilität von Schülerinnen und Schülern. Das Deutschlandticket ermöglicht eine kostengünstige Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs und bietet den Schülerinnen und Schülern eine flexible Möglichkeit, den Schulweg sowie weitere Fahrten mit Bus und Bahn zurückzulegen.

Die Änderung betrifft ausschließlich Schülerinnen und Schüler, die keinen Anspruch auf eine vollständige Kostenübernahme im Rahmen der Schülerbeförderung haben. Für anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler bleibt die bisherige Regelung unverändert bestehen.

Bei weiteren Fragen steht Ihnen Frau Wessalowski vom Amt für Schulverwaltung, Sport und Kultur unter 02992/602-307 oder per Mail m.wessalowski@marsberg.de zur Verfügung.